Wettkämpfe
17.11.2019 Einladungsschwimmfest des Eschweger TSV 1848 e.V. - Meldeergebnis
der Vorstand des HSV Bezirk Nord lädt auch in diesem Jahr wieder zu einem gemütlichen Abend am 08.11.2019 nach Rotenburg a.d.F. ein.
Anmeldung bei Heidi Apel bis zum 01.11.2019.
Termine:
Hinweise zur Kampfrichterfortbildung:
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Gemäß § 13 (3) der Kampfrichterordnung ergibt sich die Fortbildung
§ 13 (3) Die Kampfrichterlizenz der Gruppen Auswertung und Wettkampfrichter hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Sie wird für diese Kampfrichtergruppen um weitere drei Jahre verlängert, wenn der Lizenz-inhaber innerhalb der letzten zwölf Monate der Geltungsdauer an einer Kampfrichterfortbildung oder an einer Kampfrichter-Ausbildungsmaßnahme teilgenommen hat.
Konnte ein Kampfrichter dieser Kampfrichtergruppen aus gewichtigen Gründen innerhalb der letzten zwölf Monate der Geltungsdauer an einer Kampfrichterfortbildung nicht teilnehmen, kann die Lizenz einmal um ein Jahr verlängert, wenn der Lizenzinhaber pro Jahr mindestens drei Einsätze nachweisen kann. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ruht die Gültigkeit bis zur nächsten angebotenen Fortbildungsmaßnahme. Beträgt dieser Zeitraum mehr als zwölf Monate, verliert die Kampfrichterlizenz ihre Gültigkeit. Danach muss die Lizenz neu erworben werden.